Apostille und Übersetzung
Veröffentlicht am: 16. Juni 2026
Viele Menschen, die in Deutschland leben, hören zum ersten Mal von der Apostille, wenn eine Behörde plötzlich ein apostilliertes Dokument verlangt. Was ist eine Apostille? Brauche ich sie zusätzlich zur Übersetzung? Und in welcher Reihenfolge gehe ich vor?
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Begriffe und zeigt Ihnen, was Sie für deutsche Behörden benötigen.
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist ein internationaler Echtheitsvermerk, der auf einem öffentlichen Dokument angebracht wird. Sie bescheinigt, dass das Dokument echt ist und von einer zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellt wurde.
Die Apostille basiert auf dem Haager Apostille-Übereinkommen, dem sowohl Deutschland als auch die Ukraine und Russland angehören.
Typische Dokumente, die apostilliert werden können: - Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden - Schul- und Hochschulzeugnisse - Notarielle Dokumente - Gerichtsurteile - Polizeiliche Führungszeugnisse
Wann brauche ich eine Apostille – und wann nur die Übersetzung?
Die Apostille und die beglaubigte Übersetzung sind zwei verschiedene Dinge:
**Beglaubigte Übersetzung** (ermächtigte Übersetzung): Wird fast immer benötigt. Sie gibt den Inhalt des fremdsprachigen Dokuments auf Deutsch wieder und wird von einem vereidigten Übersetzer mit Stempel und Unterschrift versehen.
**Apostille**: Wird nicht immer gefordert. Sie bestätigt die Echtheit des Dokuments selbst. Manche deutschen Behörden verlangen beide – Apostille auf dem Original plus beglaubigte Übersetzung.
Faustregeln:
- Ausländerbehörde / BAMF: in der Regel Übersetzung ausreichend
- Standesamt (Eheschließung): oft Apostille + Übersetzung erforderlich
- Gerichte und Notare: häufig Apostille + Übersetzung
- Arbeitgeber: meist nur Übersetzung genügend
Wir empfehlen, vorab bei der jeweiligen Behörde nachzufragen, ob eine Apostille verlangt wird.
Wie und wo beantrage ich eine Apostille?
Die Apostille wird im Herkunftsland des Dokuments ausgestellt – nicht in Deutschland.
**Für ukrainische Dokumente**: Die Apostille stellt das Justizministerium der Ukraine (für Personenstandsurkunden: РАЦС), das Außenministerium oder das zuständige Gericht aus. Sie können dies auch über einen ukrainischen Notarservice oder ein Dienstleistungsunternehmen veranlassen.
**Für russische Dokumente**: Die Apostille stellt je nach Dokumentenart das Justizministerium, der Gerichtsvollzieher oder das regionale Standesamt aus.
Reihenfolge: Apostille zuerst, dann Übersetzung
Wenn Sie sowohl eine Apostille als auch eine beglaubigte Übersetzung benötigen, gilt die folgende Reihenfolge:
1. Apostille auf das Originaldokument setzen lassen (im Herkunftsland) 2. Das apostillierte Originaldokument übersetzen lassen (bei uns)
Ein apostilliertes Dokument enthält dann sowohl den Originaltext als auch den Apostillenvermerk – beides wird von uns vollständig ins Deutsche übersetzt.
Häufig gestellte Fragen
Apostilliertes Dokument übersetzen lassen
Haben Sie bereits eine Apostille erhalten und brauchen jetzt die beglaubigte Übersetzung?
Senden Sie uns ein Foto des apostillierten Dokuments – wir erstellen die vollständige Übersetzung (inkl. Apostillenvermerk) in 1–3 Werktagen.
Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechts- oder Behördenberatung im Einzelfall.