Die Übersetzung einer Geburtsurkunde ist in Deutschland bei vielen behördlichen Vorgängen Pflicht: beim Standesamt, bei der Ausländerbehörde, beim BAMF und im Einbürgerungsverfahren.

Wenn Ihre Geburtsurkunde auf Ukrainisch oder Russisch ausgestellt ist, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer. Nur diese wird von deutschen Behörden rechtlich anerkannt.

Wann brauche ich eine Übersetzung meiner Geburtsurkunde?

Eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde wird in Deutschland in folgenden Situationen verlangt:

  • Eheschließung beim Standesamt
  • Antrag auf Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
  • Familienzusammenführung (BAMF)
  • Einbürgerungsverfahren
  • Schul- und Kindergartenanmeldung von Kindern
  • Notar- und Gerichtsverfahren
  • Rentenantrag und soziale Leistungen

In all diesen Fällen verlangen deutsche Behörden die Übersetzung durch einen offiziell zugelassenen, ermächtigten Übersetzer – nicht durch eine Privatperson oder ein allgemeines Übersetzungsbüro.

Beglaubigte vs. einfache Übersetzung – was brauche ich?

Für behördliche Zwecke ist ausnahmslos eine ermächtigte (beglaubigte) Übersetzung erforderlich. Diese trägt den Stempel und die Unterschrift eines vom Landgericht zugelassenen und vereidigten Übersetzers.

Eine einfache Übersetzung ohne Stempel wird von deutschen Behörden nicht akzeptiert.

Als ermächtigter Übersetzer für Ukrainisch und Russisch stelle ich Ihnen eine rechtsgültige Übersetzung aus, die von allen deutschen Behörden ohne zusätzliche Beglaubigung anerkannt wird.

Wie läuft die Übersetzung einer Geburtsurkunde ab?

Der gesamte Prozess kann vollständig aus der Ferne abgewickelt werden:

  • Schicken Sie uns ein klares Foto oder einen Scan der Geburtsurkunde per E-Mail oder WhatsApp
  • Sie erhalten ein verbindliches Angebot innerhalb einer Stunde
  • Nach Ihrer Bestätigung erstellen wir die Übersetzung in 1–3 Werktagen
  • Die fertige Übersetzung senden wir per Post (mit Originalstempel) oder per E-Mail als PDF

Das Original der Geburtsurkunde müssen Sie in den meisten Fällen nicht einsenden – ein qualitativ gutes Foto genügt für die Übersetzung.

Was kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde?

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde beginnen ab 50 €. Der genaue Preis hängt vom Umfang des Dokuments und der gewünschten Lieferfrist ab.

Bei Eilbedarf (Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden) wird ein Aufpreis von 50 % berechnet.

Sie erhalten ein kostenloses, unverbindliches Angebot nach Einsendung des Dokuments.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Für die Erstellung der Übersetzung reicht in den meisten Fällen ein qualitativ gutes Foto oder ein Scan aus. Das Original wird nur in Ausnahmefällen benötigt – wir informieren Sie vorab.

Ja. Als beim Landgericht zugelassener und vereidigter Übersetzer erstelle ich rechtsgültige Übersetzungen, die von allen deutschen Behörden – Ausländerbehörde, BAMF, Standesamt, Gericht, Notar – ohne zusätzliche Beglaubigung anerkannt werden.

Eine Geburtsurkunde ist üblicherweise ein kurzes Dokument. Die Standardbearbeitung dauert 1–3 Werktage. Bei Eilbedarf ist die Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden möglich.

Ja, in der Regel legen Sie bei der Behörde das Original (oder eine beglaubigte Kopie) und die Übersetzung gemeinsam vor. Für die Erstellung der Übersetzung selbst genügt uns ein Foto.

Geburtsurkunde jetzt übersetzen lassen

Senden Sie uns ein Foto Ihrer Geburtsurkunde – wir berechnen den Preis innerhalb einer Stunde und kümmern uns um die beglaubigte Übersetzung.

Sie erhalten die fertige Übersetzung bequem per Post (mit Originalstempel) oder als PDF per E-Mail.

Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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